Kosten · Zuschüsse · Krankenkasse
Implantate sind keine Kassenleistung – aber das bedeutet nicht, dass die Krankenkasse gar nichts zahlt. Hier bekommen Sie die ehrliche Auskunft: GKV-Festzuschuss, Bonusheft-Logik, PKV-Erstattung und Finanzierungsoptionen mit konkreten Zahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse unterscheidet streng zwischen drei Phasen: der Implantat-OP, dem Langzeitprovisorium und der definitiven Endversorgung. Einen Zuschuss gibt es ausschließlich in der dritten Phase.
Die Implantat-OP und das Langzeitprovisorium (die provisorische Brücke direkt nach dem Eingriff) sind keine GKV-Kassenleistung. Für diese gesamte Phase – von der OP bis zum Ende der Einheilzeit – erhalten Sie keinen Cent Zuschuss.
Erst bei der definitiven Endversorgung – der endgültigen Brücke nach der Einheilzeit (3–4 Monate) – greift der GKV-Festzuschuss. Die Kasse bezuschusst dann den Wert einer gleichwertigen Regelleistung (z. B. einfache Prothese).
Die Krankenkasse zahlt keinen Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung – sondern einen festen Betrag auf den Wert einer Regelleistung (z. B. eine einfache Prothese). Wählen Sie etwas Hochwertigeres (Implantatbrücke statt Prothese), zahlen Sie die Differenz selbst. Der Festzuschuss bleibt gleich, egal wie teuer Ihre Wahl ist.
Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und das im Bonusheft dokumentiert, bekommt mehr. So funktioniert die Staffelung:
| Bonusheft-Status | GKV-Festzuschuss | Beispiel Eigenanteil* |
|---|---|---|
| Kein Bonusheft / Lücken | 60 % | ca. 9.800 € |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | ca. 9.300 € |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | ca. 9.100 € |
* Beispiel: All-on-4 Oberkiefer Gesamtkosten ca. 10.000 €, GKV-Festzuschuss-Basis ca. 600 €. Eigenanteil nach Zuschuss.
Wenn Ihre Implantate noch nicht geplant sind, lohnt es sich, die Lücken im Bonusheft zu schließen. Schon 5 lückenlose Jahre – rückwirkend auch in anderen Praxen nachzutragen – erhöhen den Zuschuss spürbar.
PKV-Tarife sind sehr unterschiedlich. Das sind die häufigsten Szenarien:
Unser Tipp: Schicken Sie Ihren PKV-Vertrag nicht nur an den Versicherungsberater – sondern bringen Sie ihn in unser Beratungsgespräch mit. Wir haben jahrelange Erfahrung mit PKV-Erstattungen und können Ihnen sagen, welche Positionen Ihrer Rechnung erstattet werden und wie der HKP formuliert sein sollte.
Zwei typische Fälle – GKV-Patient und PKV-Patient.
Alle Werte sind Richtwerte. GKV-Festzuschuss fällt ausschließlich bei der definitiven Endversorgung an – OP und Provisorium werden von der GKV nicht bezuschusst. Ihr individueller Heil- und Kostenplan gibt die exakten Zahlen.
Wenn der Eigenanteil auf einmal zu viel ist – das ist kein Hindernis.
Wir erstellen Ihren Behandlungsplan und einen Heil- und Kostenplan (HKP) mit allen Positionen nach GOZ/BEMA.
Sie schicken den HKP an Ihre GKV oder PKV. Die GKV kann den Plan zum MDK weiterleiten – das ist Routine, kein Problem.
Sie bekommen eine schriftliche Kostenzusage mit dem genauen Festzuschuss. Das dauert 4–6 Wochen.
Mit der Kostenzusage in der Hand können Sie entspannt in die Behandlung starten – alle Zahlen sind bekannt.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung ein. Die Kasse überweist den vereinbarten Festzuschuss direkt an Sie.
Sie bekommen einen detaillierten HKP – mit allen Positionen für Ihre Krankenkasse.
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