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All-on-4 Kosten – was zahlt die Krankenkasse?

All-on-4 Kosten – was übernimmt die Krankenkasse, was nicht? Orientierungspreise, Festzuschuss und Finanzierung – ehrlich erklärt von Dr. Vogtner.

Dr. Andreas Vogtner
· Feste Zähne

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich feste Zähne an einem Tag setzen zu lassen, stellt früher oder später dieselbe Frage: Was kostet das – und wer zahlt was davon?

Die ehrliche Antwort: Es gibt keine Pauschale. Jeder Fall ist anders. Aber es gibt klare Rahmenwerte, und es gibt Regeln, nach denen Krankenkassen und Versicherungen erstatten – die kennen viele Patienten nicht.

Dieser Artikel erklärt, womit Sie in etwa rechnen müssen, was die Kasse übernimmt, und wie Sie sich einen klaren Überblick verschaffen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.


Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen sogenannten Festzuschuss für Zahnersatz. Dieser Zuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung – also auf die einfachste medizinisch sinnvolle Lösung für den jeweiligen Befund.

Beim All-on-4-Verfahren bedeutet das in der Praxis: Die Krankenkasse bezuschusst den Zahnersatz (also die Brücke, die auf den Implantaten sitzt) nach ihrem Festzuschuss-System. Die Implantate selbst – also die Titanschrauben im Kieferknochen – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Sie gelten als nicht zur Regelversorgung gehörend.

Wie hoch ist der Festzuschuss?

Die Höhe hängt vom sogenannten Befund ab, also davon, wie viele Zähne fehlen und in welchem Kieferbereich. Die Zuschüsse liegen je nach Befund im zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Zahn – sie decken also nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten einer implantatgetragenen Versorgung ab.

Ein wichtiger Tipp: Wer über mindestens fünf Jahre lückenlos einen Bonusheft-Nachweis beim Zahnarzt führt, erhält einen um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss. Mit zehn Jahren Nachweis sind es 35 Prozent mehr. Das lohnt sich.


Was übernimmt die private Krankenversicherung?

Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab. Viele PKV-Tarife übernehmen Implantate zumindest anteilig – manche bis zu 100 Prozent, andere nur bis zu einer bestimmten Anzahl pro Jahr oder bis zu einem Höchstbetrag.

Wer eine private Zahnzusatzversicherung hat, sollte vor dem Beratungsgespräch in der Praxis die genauen Bedingungen seines Tarifs klären. Entscheidend ist, ob Implantate im Tarif eingeschlossen sind und ob es Wartezeiten oder Leistungsbegrenzungen gibt.

Wir helfen Ihnen, den Heil- und Kostenplan so aufzustellen, dass er möglichst gut zu Ihrer Erstattungssituation passt.


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Was kostet All-on-4 – eine grobe Orientierung

Konkrete Endpreise lassen sich ohne individuelle Diagnostik nicht seriös nennen. Zu viel hängt vom Einzelfall ab: Wie viele Zähne müssen noch entfernt werden? Ist ein Knochenaufbau nötig? Welche Materialien werden für die Endversorgung gewählt?

Als grobe Orientierung aus der Praxis:

  • Unterkiefer (4 Implantate bis zum Langzeitprovisorium): ab ca. 9.000 €
  • Oberkiefer (6 Implantate bis zum Langzeitprovisorium): ab ca. 11.000 €

Diese Rahmenwerte gelten für die Versorgung bis zum stabilen Provisorium. Die finale Keramikbrücke, die nach der vollständigen Einheilung eingesetzt wird, kommt je nach Material und Aufwand hinzu.

Warum gibt es solche Unterschiede zwischen Praxen?

Günstigere Angebote – vor allem aus dem Ausland oder von Praxen ohne eigenes Labor – bedeuten oft: externe Labore, weniger Kontrolle über Qualität und Passform, billigere Materialien, und häufig weniger Erfahrung mit komplexen Fällen. Was im Einkauf günstiger aussieht, kann langfristig teurer werden – durch Nachbehandlungen, Reparaturen oder schlichtweg ein Ergebnis, das nicht hält.

In unserer Praxis fertigt Dr. Andreas Vogtner den provisorischen Zahnersatz in unserem eigenen 3D-Drucklabor. Kein externer Auftrag, keine Qualitätslücken zwischen Planung und Ausführung.

Mehr über das All-on-4-Verfahren


Der Heil- und Kostenplan – Ihr wichtigstes Werkzeug

Bevor ein größerer zahnärztlicher Eingriff beginnt, wird ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt. Das ist ein offizielles Dokument, das den geplanten Behandlungsumfang und die voraussichtlichen Kosten auflistet.

So funktioniert es:

  1. Sie kommen zur Erstberatung – wir schauen uns Ihre Situation an und besprechen, was sinnvoll ist.
  2. Wir führen eine umfassende Diagnostik durch inklusive Scan der Kiefer und 3D-Röntgenaufnahme.
  3. Wir erstellen einen individuellen Behandlungsplan mit konkreten Kostenpositionen.
  4. Sie reichen diesen Plan bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung ein – vor Behandlungsbeginn.
  5. Die Kasse teilt Ihnen schriftlich mit, welchen Anteil sie übernimmt.
  6. Erst dann entscheiden Sie.

Das gibt Ihnen Planungssicherheit – Sie wissen genau, was auf Sie zukommt, bevor Sie Ja sagen.


Finanzierungsmöglichkeiten

Eine implantatgetragene Vollversorgung ist eine erhebliche Investition. Viele unserer Patienten entscheiden sich für eine Ratenzahlung, um die Kosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen.

Wir arbeiten mit seriösen Finanzierungspartnern zusammen und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer Situation passt. Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch direkt darauf an.

Außerdem gilt: Viele Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten. Wenn Sie bereits einen Kostenvoranschlag von einem anderen Zahnarzt haben, kommen Sie trotzdem vorbei. Wir schauen ihn uns an und erklären ehrlich, ob unser Konzept für Sie günstiger oder besser geeignet ist.


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Was jetzt?

Die Kostenfrage lässt sich nicht am Telefon oder im Internet abschließend beantworten. Was wir Ihnen anbieten: ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir uns Ihre Situation genau anschauen – und Ihnen danach einen individuellen Kostenplan erstellen. Kostenlos. Ohne Verpflichtung.

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Allgemeine Zahnersatzkosten im Überblick

Dr. Andreas Vogtner

Master of Science in Parodontologie und Implantologie · ITI Diploma · Zahnarzt in Ingolstadt