Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung.
- Mit Bonusheft sinken die Sätze ebenfalls: nach 5 Jahren von 70 auf 60 Prozent, nach 10 Jahren von 75 auf 65 Prozent.
- Entscheidend ist das Datum, an dem die Krankenkasse Ihren Heil- und Kostenplan genehmigt. Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Zuschüsse behalten ihre Höhe.
- Für einen fehlenden Zahn bedeutet das ohne Bonusheft voraussichtlich rund 92 Euro weniger Zuschuss.
- Die Härtefallregelung bleibt: Wer wenig verdient, bekommt die Regelversorgung weiterhin vollständig bezahlt.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ein Teil davon betrifft den Zahnersatz: Die Festzuschüsse, die gesetzliche Krankenkassen für Kronen, Brücken, Prothesen und den Zahnersatz auf Implantaten zahlen, werden ab 2027 gekürzt. Für Patienten, die in den nächsten Monaten Zahnersatz brauchen, lohnt sich deshalb ein Blick auf den Zeitplan.
Was ändert sich beim Festzuschuss ab 2027?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz keinen Anteil Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag: den Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund, also danach, was in Ihrem Mund fehlt oder kaputt ist, und nach der Regelversorgung, die dafür vorgesehen ist. Die Höhe ist in § 55 SGB V geregelt.
Bis Ende 2026 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Ab dem 1. Januar 2027 sind es nur noch 50 Prozent. Damit kehrt der Zuschuss auf den Stand von vor Oktober 2020 zurück.
| Bonusheft | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Kein Bonusheft | 60 % | 50 % |
| 5 Jahre lückenlos | 70 % | 60 % |
| 10 Jahre lückenlos | 75 % | 65 % |
| Härtefall | 100 % | 100 % |
Der Aufschlag durch das Bonusheft bleibt gleich: plus 10 Prozentpunkte nach fünf Jahren, plus 15 Prozentpunkte nach zehn Jahren. Nur der Grundwert sinkt.
Was bedeutet die Kürzung in Euro?
Die Beträge für 2027 legt der Gemeinsame Bundesausschuss erst zum Jahresende fest. Rechnet man mit den Regelversorgungsbeträgen von 2026, ergibt sich für die häufigsten Fälle folgendes Bild:
| Befund | 2026, ohne Bonus | 2027, ohne Bonus (voraussichtlich) | 2026, 10 Jahre Bonus | 2027, 10 Jahre Bonus (voraussichtlich) |
|---|---|---|---|---|
| Einzelkrone | 239,03 € | 199,20 € | 298,79 € | 258,95 € |
| Ein fehlender Zahn (Brücke oder Implantat) | 552,96 € | 460,80 € | 691,20 € | 599,04 € |
Quelle für 2026: Festzuschusstabelle der KZBV. Die Werte für 2027 sind auf Basis der Regelversorgung 2026 gerechnet und können sich noch leicht verschieben.
Bei einem fehlenden Zahn verlieren Sie ohne Bonusheft also rund 92 Euro, mit zehn Jahren Bonusheft ebenfalls rund 92 Euro. Bei größeren Versorgungen, etwa mehreren Brücken oder einer Prothese für einen zahnlosen Kiefer, summiert sich der Unterschied auf mehrere hundert Euro.
Welcher Termin entscheidet: Behandlung oder Genehmigung?
Maßgeblich ist das Datum, an dem die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt, nicht der Tag der Behandlung. Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, behalten ihre Höhe, auch wenn die Behandlung erst im neuen Jahr stattfindet.
Ein genehmigter Heil- und Kostenplan ist sechs Monate gültig. Wird er zum Beispiel im November 2026 genehmigt, können Sie die Behandlung bis Mai 2027 durchführen lassen und erhalten trotzdem den bisherigen Zuschuss. Das gibt Spielraum, wenn vor dem Zahnersatz noch etwas vorbehandelt werden muss.
Muss eine Implantatversorgung länger einheilen und reicht die Frist deshalb nicht aus, beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse eine Verlängerung.
Wen betrifft die Kürzung, und wen nicht?
Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz brauchen: Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen und den Zahnersatz auf Implantaten. Das Implantat selbst zahlt die gesetzliche Kasse ohnehin nicht, daran ändert sich nichts.
Nicht betroffen sind:
- Privatversicherte. Ihre Erstattung richtet sich nach dem Tarif, nicht nach dem Festzuschuss.
- Härtefälle. Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet. Die Kasse gleicht die Kürzung durch einen zusätzlichen Betrag aus.
- Leistungen ohne Zahnersatz, etwa Füllungen, Wurzelbehandlungen oder die Parodontitistherapie.
Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, sollte die Tarifbedingungen prüfen. Viele Tarife erstatten einen Prozentsatz der Gesamtkosten nach Abzug des Kassenanteils. Sinkt der Kassenanteil, zahlt die Zusatzversicherung bei solchen Tarifen mehr, allerdings nur bis zu ihren Jahreshöchstgrenzen.
Lohnt es sich, Zahnersatz noch 2026 zu planen?
Wenn Sie ohnehin Zahnersatz brauchen, ja. Medizinisch notwendiger Zahnersatz wird durch Warten nicht besser: Eine Lücke führt dazu, dass Nachbarzähne kippen und der Kieferknochen abbaut. Kommt die finanzielle Seite dazu, spricht viel dafür, die Planung nicht aufzuschieben.
Sinnvoll ist das vor allem, wenn:
- Ihnen ein Zahn fehlt und eine Brücke oder ein Implantat geplant ist,
- eine Krone oder Brücke ersetzt werden muss,
- Ihre Prothese nicht mehr hält und eine neue oder eine Lösung mit Implantaten ansteht,
- Sie ein lückenloses Bonusheft haben und den höheren Satz von 75 Prozent mitnehmen wollen.
Nicht sinnvoll ist es, eine Behandlung nur wegen des Termins übers Knie zu brechen. Steht vor dem Zahnersatz zum Beispiel eine Parodontitisbehandlung an, muss die zuerst abgeschlossen sein. Ob sich ein Heil- und Kostenplan in Ihrem Fall noch 2026 sinnvoll stellen lässt, klären wir im Beratungsgespräch.
Wie läuft der Heil- und Kostenplan ab?
Der Heil- und Kostenplan entsteht nach der Untersuchung in unserer Praxis. Er enthält Ihren Befund, die Regelversorgung, den Festzuschuss, die geplante Versorgung und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil. Unsere Praxis reicht ihn elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft ihn und genehmigt den Festzuschuss, in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Für Sie heißt das: Wenn Sie den Zuschuss von 2026 sichern wollen, sollte die Untersuchung rechtzeitig im Herbst stattfinden, damit genug Zeit für Planung und Genehmigung bleibt. Was Ihr Eigenanteil voraussichtlich ist, können Sie vorab mit unserem Zahnimplantat Kostenrechner abschätzen.
Häufige Fragen zum Festzuschuss 2027
Wird der Festzuschuss 2027 wirklich gekürzt?
Ja. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am selben Tag auf den Vermittlungsausschuss verzichtet. Die Kürzung gilt ab dem 1. Januar 2027 (Bundestagsdrucksache 21/7023).
Gilt der alte Zuschuss, wenn meine Behandlung 2026 beginnt und 2027 endet?
Maßgeblich ist das Genehmigungsdatum des Heil- und Kostenplans. Wurde der Zuschuss vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, behält er seine Höhe.
Was passiert mit meinem Bonusheft?
Es bleibt wichtig. Auch ab 2027 erhöht ein lückenlos geführtes Bonusheft den Zuschuss um 10 bzw. 15 Prozentpunkte, nur von einem niedrigeren Grundwert aus.
Ändert sich etwas an der Härtefallregelung?
Nein. Versicherte mit geringem Einkommen bekommen die Regelversorgung weiterhin vollständig bezahlt.
Zahlt die Kasse ab 2027 etwas für Implantate?
Nein. Das Implantat selbst bleibt eine Privatleistung. Die Kasse zahlt wie bisher nur den Festzuschuss für den Zahnersatz darauf, ab 2027 mit den niedrigeren Sätzen. Mehr dazu im Ratgeber Was zahlt die Krankenkasse bei Implantaten?
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Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Die individuelle Beurteilung erfolgt im Beratungsgespräch. Stand: Oktober 2026.